19.11.2020
So erhalten Sie die Steuerermäßigung für EPS-Dämmung
Dämmen hilft der Umwelt! Deswegen können EPS-Dämmungen seit Anfang des Jahres in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Wer dämmt, kann sich einen Teil seiner Investitionskosten – insgesamt bis zu 20.000 Euro bzw. 20 % – in den drei Folgejahren in Form von Steuerermäßigungen zurückholen. Hierzu gibt es allerdings ein paar wenige Vorgaben zu beachten. Welche das sind, erfahren Sie im Film.
https://mit-sicherheit-eps.de/infocenter/steuerliche-foerderung-von-eps-daemmungen ‹ zurück zur Newsübersicht
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