28.05.2014
Einstweilige Verfügung gegen FAZ
Das durch Urteil des Landgerichts Hamburg vom 23. Mai 2014 bestätigte Verbot gegenüber der FAZ belegt einmal mehr, dass die Öffentlichkeit falsch informiert wurde. Es gibt keine besondere Brandgefahr durch Wärmedämmsysteme aus Styropor. Der Frankfurter Brand einer Baustelle war ein Einzelfall, bei dem die Brandriegel noch nicht fertig verbaut und deshalb nicht funktionsfähig waren.
Das Landgericht Hamburg hat intensiv die von der FAZ vorgetragenen Einwände erörtert, aber keinen Zweifel daran gelassen, dass auch die Zulieferer von Wärme-dämm-Verbundsystemen mit Styropor für die Baustelle in Frankfurt durch die falsche Berichterstattung der FAZ in ihren Rechten verletzt werden. Das Urteil erlangt Rechtskraft, wenn kein Einspruch seitens der FAZ erho-ben wird.
Das Landgericht Hamburg hat intensiv die von der FAZ vorgetragenen Einwände erörtert, aber keinen Zweifel daran gelassen, dass auch die Zulieferer von Wärme-dämm-Verbundsystemen mit Styropor für die Baustelle in Frankfurt durch die falsche Berichterstattung der FAZ in ihren Rechten verletzt werden. Das Urteil erlangt Rechtskraft, wenn kein Einspruch seitens der FAZ erho-ben wird.
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